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   BFH, 25.11.1993 - V B 120/93   

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https://dejure.org/1993,2674
BFH, 25.11.1993 - V B 120/93 (https://dejure.org/1993,2674)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1993 - V B 120/93 (https://dejure.org/1993,2674)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1993 - V B 120/93 (https://dejure.org/1993,2674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen rechtsmissbräuchlichem Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Wohnraumvermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung eines Verfahrens wegen Anhängigkeit eines Musterverfahrens beim BVerfG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus BFH, 25.11.1993 - V B 120/93
    Sie überschreiten die den Gerichten durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen nicht, wenn sie nicht allein auf allgemeinen Rechtsprinzipien beruhen, die eine konkrete rechtliche Ableitung nicht zulassen oder aus rechtspolitischen Erwägungen neue Regeln schaffen (vgl. BVerfG-Beschluß vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 25.11.1993 - V B 120/93
    Ergibt sich durch Beweiswürdigung dieser Tatsachen, die sich zu einer tatsächlichen Vermutung verdichten können (vgl. dazu z. B. BFH-Urteil vom 10. Mai 1990 V R 136/85, BFH/NV 1991, 420; zur Bedeutung der tatsächlichen Vermutung bei der Würdigung von Beweisanzeichen vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 unter C II 4 b aa), daß die von dem Steuerpflichtigen angegebenen Gründe nicht vorgelegen haben, kann aufgrund des ermittelten Sachverhalts ohne die vom Steuerpflichtigen angegebenen Gründe entschieden werden.
  • BFH, 07.02.1992 - III B 24/91

    Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren

    Auszug aus BFH, 25.11.1993 - V B 120/93
    Dagegen ist § 74 FGO auch nicht entsprechend anwendbar, wenn -- wie im vorliegenden Verfahren -- der Vorwurf der verfassungswidrigen Anwendung einer an sich verfassungsgemäßen Norm durch die Gerichte erhoben wird (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).
  • BFH, 14.05.1992 - V R 12/88

    Rechtsmissbrauch durch Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters

    Auszug aus BFH, 25.11.1993 - V B 120/93
    Der Senat hat zuletzt in dem Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88 (BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931) entschieden, daß die bis zur Änderung des § 9 UStG 1980 praktizierte Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters in die Vermietung von Wohnungen aufgrund eines von vornherein vereinbarten Gesamtkonzepts grundsätzlich rechtsmißbräuchlich und der Umsatzbesteuerung nicht zugrunde zu legen ist.
  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus BFH, 25.11.1993 - V B 120/93
    Der Tatbestand des Rechtsmißbrauchs i. S. von § 42 Satz 1 AO 1977 ist erfüllt, wenn für die Einschaltung eines Zwischenvermieters, d. h. einer Person, die das Mietverhältnis nur eingeht, um die gemietete Wohnung an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388).
  • BFH, 04.08.1987 - V B 16/87

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 25.11.1993 - V B 120/93
    Das UStG geht bei Besteuerung von Wohnraum (§ 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 UStG 1980) davon aus, daß der wirtschaftliche Sachverhalt der Wohnungsvermietung dadurch gestaltet wird, daß die Wohnung demjenigen vermietet wird, der sie bewohnen will (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 4. August 1987 V B 16/87, BFHE 150, 478, BStBl II 1987, 756).
  • BFH, 08.05.1991 - I B 132/90

    Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§

    Auszug aus BFH, 25.11.1993 - V B 120/93
    Ein anhängiges Musterverfahren vor dem BVerfG kann ein berechtigter Grund für die Aussetzung eines Verfahrens sein, wenn die Verfassungsmäßigkeit einer entscheidungserheblichen gesetzlichen Regelung (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Mai 1991 I B 132, 134/90, BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641) angegriffen wird und das BVerfG darüber nach § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) mit Bindungswirkung entscheidet.
  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein

    Auszug aus BFH, 25.11.1993 - V B 120/93
    Aus der historischen Entwicklung des § 9 UStG 1980 ergibt sich nichts anderes, wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 34/87, BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007).
  • BFH, 29.10.1987 - V B 61/87

    Fortbestand des Vorbehalts der Nachprüfung bei fehlendem Vorbehaltsvermerk im

    Auszug aus BFH, 25.11.1993 - V B 120/93
    Ergibt sich, daß sich Zweifel nicht beseitigen lassen, ob sich die dargelegten Tatsachen ereignet haben, ist nach den Grundsätzen über die Feststellungslast zu entscheiden (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1987 V B 61/87, BFHE 151, 251, BStBl II 1988, 45).
  • BFH, 20.03.1990 - V B 111/89

    Vorsteuerabzug für die Kosten der Errichtung einer Eigentumswohnung - Ausschluss

    Auszug aus BFH, 25.11.1993 - V B 120/93
    Er muß bei Zweifeln über die Richtigkeit seines Tatsachenvortrags auch Beweismittel dafür angeben (vgl. zur Darlegung von Mietausfallbefürchtungen BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 1991 V B 175/89, BFH/NV 1991, 710; vom 20. März 1990 V B 111/89, BFH/NV 1991, 63).
  • BFH, 11.02.1991 - V B 175/89

    Rüge eines Verfahrensmangels hinsichtlich Ablehnung eines beantragten

  • BFH, 10.05.1990 - V R 136/85

    Anforderungen an die Umsatzsteuerfestsetzung

  • BFH, 22.01.1992 - V B 170/91

    Begehrter Vorsteuerabzug trotz steuerfreier Vermietung bei der erstmaligen

  • BFH, 27.06.1991 - V B 117/90

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

  • BFH, 05.02.1998 - V R 66/94

    Vorsteuerberichtigung aufgrund fehlerhafter Beurteilung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Beschluß vom 25. November 1993 V B 120/93, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz 1980, § 15 Abs. 2, Rechtsspruch 20; Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931, m.w.N.) kann die Gestaltung der Wohnungsvermietung durch Einschaltung von gewerblichen Zwischenvermietern durch Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG 1980 nur dann anerkannt werden, wenn es dem Eigentümer nicht möglich oder zumutbar ist, die Wohnung selbst oder durch einen beauftragten Hausverwalter an einen Wohnungsmieter zu vermieten.
  • BFH, 26.09.1994 - V B 31/94

    Voraussetzung für Zulassung einer Revision wegen eines Verfahrensmangels

    Mit dieser Begründung hat der Senat in einem vergleichbaren Verfahren durch Beschluß vom 25. November 1993 V B 120/93, BFH/NV 1995, 361, einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1156/91 abgelehnt.

    Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung (V B 120/93) durch Beschluß vom 5. August 1994 1 BvR 351/94 nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 06.09.1994 - V B 50/94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung zu

    Zu diesen auch in anderen Verfahren geltend gemachten verfassungsrechtlichen Einwänden hat der Senat z. B. in den Beschlüssen vom 21. Oktober 1992 V B 149/91 (BFH/NV 1993, 631 m. w. N.) und vom 25. November 1993 V B 120/93 (BFH/NV 1995, 361) Stellung genommen.

    Das Bundesverfassungs gericht (BVerfG) hat eine gegen den Beschluß V B 120/93 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluß vom 5. August 1994 1 BvR 351/94, NV).

  • BFH, 24.07.1997 - V R 60/94

    Umsatzsteuerrechtliche Anforderungen an die Zwischenvermietung

    Die Kläger haben ihre Wohnung schon ab 1983 steuerfrei und damit vorsteuerabzugsschädlich vermietet (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980), weil die Zwischenvermietung von Wohnungen grundsätzlich als rechtsmißbräuchliche Gestaltung (§ 42 AO 1977) nicht berücksichtigt werden darf (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschluß vom 25. November 1993 V B 120/93, StRK, Umsatzsteuergesetz 1980, § 15 Abs. 2, Rechtsspruch 20; Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931, m. w. N.) und weil im Streitfall ein umsatzsteuerrechtlich anzuerkennender Grund, eine an einen Endmieter vermietete Wohnung an einen zweiten gewerblichen Zwischenvermieter unter Verzicht auf die Steuerbefreiung der Grundstücksvermietung (§ 9 UStG 1980) zu vermieten, nicht gegeben war.
  • BFH, 24.07.1997 - V R 59/94

    Anforderungen an den Vorsteuerabzug

    Die Zwischenvermietung von Wohnungen darf als grundsätzlich rechtsmißbräuchliche Gestaltung (§ 42 AO 1977) nicht berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschluß vom 25. November 1993 V B 120/93, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz 1980, § 15 Abs. 2, Rechtsspruch 20; Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931, m. w. N.).
  • BFH, 13.12.1994 - XI B 69/94

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge

    Dagegen ist § 74 FGO auch nicht entsprechend anwendbar, wenn -- wie im vorliegenden Verfahren -- der Vorwurf der verfassungswidrigen Auslegung und Anwendung von an sich verfassungsgemäßen Normen durch die Gerichte erhoben wird (vgl. zu der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1156/91: BFH- Beschluß vom 25. November 1993 V B 120/93, Umsatzsteuer-Rundschau 1994, 195, m. w. N.).
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